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03.02.2026

Durch Erbschaft überleben

Heideruh lebt von den Einnahmen aus den Übernachtungen und von Spenden. Damit allein hätte Heideruh in der Vergangenheit nicht überlebt; bedenkt nur den Bau und die Werterhaltung der neun Gebäude, die Anschaffung der technischen Geräte, deren Wartung und die Aufwandsentschädigungen für hunderte von Ehrenamtlichen.

Zwischen 1945 und 1999 gab es noch zwei weitere Einnahmequellen

Politisch Verfolgte haben jahrelang für ihre sogenannte „Wiedergutmachung“ gekämpft und bei Anerkennung pro Haftmonat durchschnittlich 76,69 € erhalten. Heideruh wurde vor allem von Überlebenden aus den KZs und Gefängnissen genutzt und genau diese haben ihre Entschädigungszahlungen in den 1950er bis 1970er Jahren gespendet, weil klar war, dass keine staatliche Förderung zu erwarten war. Nicht nur Heideruh profitierte von dieser Selbstlosigkeit, viele der tw. verbotenen antifaschistischen Organisationen sicherten damit ihre politische Arbeit. Unter Kindern der Verfolgten gibt es einen Spruch: „Bei uns gab es Flugblätter statt Eis“.

Genau in diesem Geiste wurde auch anders vererbt, so es was zu vererben gab: Antifaschistische Projekte, gemeinnützige Vereine wurden begünstigt. Es gab eine hohe Zahlungsmoral: 1 % an die Gewerkschaft, 1 % in Deinem Stadtteil und 5 % an die Partei.

Heideruh wurde immer wieder gerettet durch Entschädigungszahlungen und Erbschaften. Die letzte Erbschaft ist über 20 Jahre her. Das sollte sich wieder ändern. Politische Projekte brauchen Geld zum Überleben. Jede*r sollte dieses sehr privat gehaltene Thema auch gesellschaftlich und politisch sehen. Vielleicht brauchen die Kinder es gar nicht so dringend, weil sie zu Lebzeiten schon gut versorgt wurden, z. B. durch gute Berufsausbildungen. Und auch sie brauchen gut abgesicherte bildungspolitische Projekte in der Zukunft. Wenn es keine Verwandten gibt, ist ein Testament eh dringend notwendig, weil sonst das Geld automatisch dem Staat zufällt. So hinterlässt mensch nichts Bleibendes, etwas, das weiter wirkt, auch wenn man selbst schon lange nicht mehr da ist.

Heideruh besteht nun 100 Jahre, hat viele politischen Tiefschläge überlebt. Wir sind zuversichtlich, dass Heideruh bleibt. Hier wird Zukunft gestaltet. Junge Menschen, die sich überlegen, ob sie Heideruh zu einem Teil ihres Lebens machen, gibt es. Aber ein Projekt, dass nicht von Rentner*innen gestemmt wird, benötigt noch mehr Geld als für Werterhaltung und Neuanschaffungen.

Schreibt ein Testament

Jede*r politisch denkende Mensch sollte überlegen, was mit dem eigenen Geld passiert. Wer es teilweise oder ganz gemeinnützigen Organisationen zukommen lassen will, schreibt ein Testament und zahlt keine Erbschaftssteuern.

Gibt es kein Testament, so werden die Angehörigen nach der gesetzlichen Erbfolge bedacht. Sind keine Angehörigen vorhanden und liegt auch kein Testament vor, so geht das Erbe an den Staat.

Wer etwas über die gesetzliche Erbfolge hinaus vererben oder sein Vermögen nicht dem Staat überlassen möchte, muss seinen letzten Willen in einem Testament festhalten. Aus diesem muss klar hervorgehen, wer in welchem Umfang am Erbe beteiligt wird. Kindern oder Ehepartner*innen, steht nach dem Gesetz ein Pflichtteil zu. Am besten wird dieser Pflichtteil direkt bei der Testamentserstellung berücksichtigt. Darüber hinaus können sehr individuelle Regelungen getroffen werden.

Möchte man einen Teil seines Erbes einem gemeinnützigen Verein vermachen, so ist das Vermächtnis der einfachste Weg. Im Testament wird das Vermächtnis geregelt, dessen Erfüllung für die Erb*innen verpflichtend ist.

Die Testamentserstellung ist nicht schwer. Es lässt sich eigenhändig gestalten und zusätzlich bei Bedarf notariell beglaubigen. Wer sein Testament ohne notarielle Beglaubigung erstellt, muss es handschriftlich verfassen, Ort und Datum angeben und mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner*innen können auch ein gemeinsames Testament machen.

Das Testament lässt sich privat aufbewahren oder kann beim örtlichen Nachlassgericht hinterlegt werden. Die amtliche Hinterlegung ist die sichere Variante. Bewahrt man das Testament ausschließlich privat auf, sollte sichergestellt werden, dass die Erb*innen es später finden, so auch der gemeinnützige Verein, der bedacht wurde.

Eine Änderung des Testaments ist immer möglich. Beim geänderten Testament sollte erwähnt werden, dass das vorherige Testament nicht mehr gilt.

Wenn Ihr ein Gespräch über eine Erbschaft an Heideruh haben möchtet, könnt Ihr Euch an Bea wenden.

Beitragsbild von Gundula Vogel auf Pixabay